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Barrierefreies Bad: Kostenübernahme durch die Krankenkasse und wichtige Voraussetzungen

18. Februar 2025

Ein barrierefreies Bad bietet Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Möglichkeit, ihre Selbstständigkeit zu bewahren und erhöht gleichzeitig den Komfort und die Sicherheit im täglichen Leben. Doch der Umbau eines Badezimmers kann teuer sein. Daher stellt sich oft die Frage, ob und in welchem Umfang die Krankenkasse bei der Kostenübernahme helfen kann.

Krankenkasse und barrierefreies Bad: Die Voraussetzungen

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland unterstützen grundsätzlich Maßnahmen, die zur Verbesserung des Wohnumfeldes von Pflegebedürftigen beitragen. Hierzu gehört auch der Umbau eines Badezimmers zur Barrierefreiheit. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Zunächst muss ein Pflegegrad vorliegen. Personen ohne anerkannten Pflegegrad haben normalerweise keinen Anspruch auf Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Maßnahme notwendig ist, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern bzw. eine selbstständige Lebensführung wiederherzustellen oder zu verbessern. Der Antrag auf Kostenübernahme sollte daher gut begründet sein und idealerweise eine Bestätigung des Bedarfs durch einen Pflegedienst oder Arzt beinhalten.

Leistungen der Krankenkasse

Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt Zuschüsse bis maximal 4.000 Euro pro Person für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds. Dieser Betrag kann jedoch höher ausfallen, wenn mehrere pflegebedürftige Personen zusammenleben – maximal sind 16.000 Euro möglich (also 4 x 4.000 Euro).

Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Zuschuss keine vollständige Kostenübernahme bedeutet; meist deckt er nur einen Teil der Gesamtkosten ab. Daher sollten weitere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden, etwa Förderprogramme von Bundesländern oder Kredite der KfW-Bank.

Antragsstellung: Schritt für Schritt

Um den Zuschuss für ein barrierefreies Bad bei der Krankenkasse beantragen zu können, müssen einige Schritte beachtet werden:

1. Bedarf feststellen: Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten und erstellen Sie einen Kostenvoranschlag für den geplanten Umbau.
2. Ärztliche Bescheinigung: Holen Sie sich gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung ein, die bestätigt, dass der Umbau medizinisch notwendig ist.
3. Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag und ggf. zusätzlichen Unterlagen wie ärztlichen Bescheinigungen bei Ihrer Pflegekasse ein.
4. Genehmigung abwarten: Warten Sie die schriftliche Genehmigung ab, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.

Fazit

Der Weg zu einem barrierefreien Badezimmer erfordert Planung und eine sorgfältige Antragsstellung bei der Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse. Auch wenn nicht alle Kosten übernommen werden können, bietet der Zuschuss doch eine wertvolle finanzielle Entlastung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige – besonders wenn mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt leben.

Mit einer guten Vorbereitung lässt sich das Projekt "barrierefreies Bad" erfolgreich realisieren – zum Wohle aller Beteiligten und mit einer spürbaren Erhöhung von Komfort und Sicherheit im Alltag!